Errichtung und Betrieb von fünf WKA (Severin I / Severin II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsver-fahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) vom 5. Juni 2023
Nr.B 47/23 | 05.06.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Sitz: Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) erhielt mit Datum vom 22. Mai 2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 12/23).Nr.B 47/23 | 05.06.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der eno energy GmbH die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N149/4.0-4.5 STE mit einer Nabenhöhe von 164 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 4,5 MW an nachfolgend genannten Standorten
19374 Domsühl, Gemarkung Severin
Bezeichnung: WKA1
Flur: 1
Flurstücke: 287/1
Rechtswert: 33285964
Hochwert: 5934380
Bezeichnung: WKA2
Flur: 1
Flurstücke: 288
Rechtswert: 33286376
Hochwert: 5934447
Bezeichnung: WKA3
Flur: 1
Flurstücke: 301
Rechtswert: 33286817
Hochwert: 5934307
19089 Friedrichsruhe, Gemarkung Friedrichsruhe
Bezeichnung: WKA4
Flur: 4
Flurstücke: 71/1
Rechtswert: 33285736
Hochwert: 5934903
Bezeichnung: WKA5
Flur: 4
Flurstücke: 72/1, 72/2
Rechtswert: 33286123
Hochwert: 5934766
erteilt. - Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 6. Juni 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Severin“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.