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Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA Klein Dammerow I) Erneute Öffentliche Bekanntmachung nach Änderung der Antragsunterlagen

Verfasst: 19.06.2023, 07:37
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA Klein Dammerow I) Erneute Öffentliche Bekanntmachung nach Änderung der Antragsunterlagen

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 19. Juni 2023

Nr.B 55/23 | 19.06.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen KG (Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19395 Klein Dammerow, Gemarkung Vietlübbe, Flur 7: Flurstücke 145, 153 und 159; Gemarkung Klein Dammerow, Flur 2: Flurstücke 9, 10, 24, 57 und 58. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 247 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.





Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.



Das Verfahren wurde mit der geplanten Errichtung und dem Betrieb von 6 WKA am 4. November 2019 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBL. M-V Nr. 44/AAz. S. 464) bekannt gegeben. Der Antrag und die Antragsunterlagen wurden bereits vom 12. November 2019 bis einschließlich 11. Dezember 2019 öffentlich ausgelegt. Die zum Vorhaben vorgebrachten Einwendungen wurden im Rahmen einer online-Konsultation vom 1. März 2023 bis zum 22. März 2023 erörtert.



Anschließend hat die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG eine Änderung des Schallgutachtens vorgenommen und einen weiteren Immissionsort angegeben. Es ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 8 Abs. 2 der 9. BImSchV erforderlich.



Die erneute Auslegung der Antragsunterlagen ist nach § 8 Abs. 2 S. 4 der 9. BImSchV auf die Änderungen zu beschränken.



Es werden folgende Antragsunterlagen erneut ausgelegt:


  • Schallgutachten


Das Auslegen der relevanten Antragsunterlagen erfolgt vom 27. Juni 2023 bis einschließlich 26. Juli 2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss – Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Amt Eldenburg Lübz (Am Markt 22, 19386 Lübz), Altbau 2. Etage, Raum 10



Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 13:00 – 16:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03873/1507310 oder unter Tel. 03873/1507318) die Einsichtnahme im Amt Eldenburg Lübz möglich.



Amt Plau am See (Bauamt, Am Amrkt 2, 19395 Plau am See)

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00-12:00 Uhr

Dienstag: 14-18 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038735 – 49441) die Einsichtnahme im Amt Plau am See möglich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Klein Dammerow l“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 27. Juni 2023 bis einschließlich 28. August 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Klein Dammerow I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungsmöglichkeiten sowie die Erörterung sind auf die vorgesehenen Änderungen des Vorhabens gegenüber der ursprünglichen Auslegung beschränkt.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 26.09.2023 ab 9:00 Uhr

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Beratungsraum im 3. OG, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.