Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Verfasst: 22.06.2023, 17:25
Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Unter den Anwesenden in der Wohnung befand sich jedoch nicht der Gesuchte selbst, sondern ein 20-jähriger Mann mit tunesischer Staatsangehörigkeit.
Bei den polizeilichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung traten dann verschiedene Betäubungsmittel sowie ein vierstelliger Bargeldbetrag zu Tage, die der Heranwachsende bei sich hatte. Er wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Schwerin am 21. Juni 2023 einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und den Vollzug angeordnet. Der Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/83338/5540238