Errichtung und Betrieb von 12 Windkraftanlagen (WKA Hoort III), Bekanntmachung des Vorhabens

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von 12 Windkraftanlagen (WKA Hoort III), Bekanntmachung des Vorhabens

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Errichtung und Betrieb von 12 Windkraftanlagen (WKA Hoort III), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 12. Juni 2023

Nr.B 50/23 | 12.06.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 12 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Kraak, Gemarkung Kraak, Flur 2, Flurstücke 2/7, 9/3 und 73/1 und Gemarkung Kraak, Flur 3, Flurstücke 50, 41, 13/25, 13/23, 10/2, 11/10, 3 und 2.



Geplant sind 12 WKA vom Typ Nordex N149 mit einer Leistung von 5700 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,6 m.



Die Anlage soll voraussichtlich im Juni 2024 in Betrieb genommen werden.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risikobeurteilung Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz).



Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 20. Juni 2023 bis einschließlich 19. Juli 2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust, Raum 202



Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03874 426-911 oder 03874 426-910) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Hoort lII“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 20. Juni 2023 bis einschließlich 21. August 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Hoort lII“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 7. November 2023 ab 9:00 Uhr

in der Gaststätte Landlust, Doppelreihe 2, 19077 Rastow



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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