Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA Gadebusch III), Bekanntmachung des Vorhabens

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA Gadebusch III), Bekanntmachung des Vorhabens

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Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA Gadebusch III), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Juli 2023

Nr.B 66/23 | 17.07.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Energiepark Gadebusch GmbH & Co. KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19205 Gadebusch, Gemarkung Gadebusch, Flur 8, Flurstücke 65, 68, 23/1, 96/2, 58, 50, 60 und 61. Geplant sind insgesamt 6 WKA, vier Anlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 6,2 MW und einer Gesamthöhe von 250 und zwei Anlagen vom Typ Vestas V150 mit einer Leistung von 6 MW und einer Gesamthöhe von 244 m.



Die Anlage soll voraussichtlich im 4. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, Risikogutachten zu Eiswurf-/fall und Bauteilversagen).



Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 25. Juli 2023 bis einschließlich 24. August 2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



2.

Amt Gadebusch (Am Markt 1, 19205 Gadebusch), Abteilung Bauamt



Dienstag: 9:00 – 12:30 Uhr, 13:30 – 18:30 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:30 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03886 2121-22) die Einsichtnahme möglich.









3.

Amt Lützow-Lübstorf (Dorfmitte 24, 19209 Lützow), Fachdienst III – Bau, Zimmer 17



Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038874 302-52 oder 038874 302-58) die Einsichtnahme möglich.





Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/





Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 25. Juli 2023 bis einschließlich 7. September 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Gadebusch III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 12. Dezember 2023 ab 8:30 Uhr

im Rauchhaus Möllin, Möllin 12-14, 19205 Gadebusch



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V,sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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