Körperverletzung zum Nachteil eines DB AG Mitarbeiters

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Maik Thomaß
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Körperverletzung zum Nachteil eines DB AG Mitarbeiters

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Körperverletzung zum Nachteil eines DB AG Mitarbeiters

Rostock - Zu einer erheblichen Körperverletzung kam es in der Nacht auf den 06.11.2016 in der S-Bahn von Rostock nach Warnemünde.
Zwei Mitarbeitern der DB AG Sicherheit fiel bei der Fahrkartenkontrolle eine 31-jährige männliche Person auf, die nicht im Besitz eines erforderlichen Fahrscheines war. Der Aufforderung am nächsten Haltepunkt eine Fahrkarte zu lösen, sowie seine Personalien für eine Nachlöse bekanntzugeben kam er nicht nach. Daraufhin forderten die Mitarbeiter der DB AG den Mann mehrmals auf, die S-Bahn zu verlassen. Auch diesen Aufforderungen kam er nicht nach und wurde gegenüber diesen immer aggressiver.

Beim Versuch, die Person aus der S-Bahn zu verbringen, wehrte sich dieser derartig, dass er einem der Mitarbeiter an der Hand verletzte. Hierbei kam es zu einer erheblichen Deformierung des Ringfingers des Mitarbeiters, die einer sofortigen ärztlichen Behandlung bedurfte. Durch die herbeigerufenen Beamten der Bundespolizei wurde der Täter übernommen und Strafanzeige wegen Körperverletzung sowie Erschleichen von Leistungen gestellt.
Redaktion Maik Thomaß
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