Fundsachenversteigerung ab 24. August 2023
Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 23. August beim Fundbüro im Stadtamt geltend zu machen. Mindestens einmal pro Jahr findet in Rostock eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen im Rahmen einer Online-Auktion statt. Die zu versteigernden Fundgegenstände können jeweils vier Wochen vor Beginn der Auktion in einer Online-Vorschau besichtigt werden. Versteigert werden alle Fundgegenstände, für die kein*e Eigentümer*in ermittelt werden konnte oder für die die oder der Finder*in ihren bzw. seinen Anspruch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht geltend gemacht hat.