Blockheizkraftwerk am Standort Goldberg
Verfasst: 08.11.2016, 17:13
Blockheizkraftwerk am Standort Goldberg
Nr.B41/16 | 08.11.2016 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die WEMAG Energiedienste GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,302 MW (Nr. 1.2.2.2V des Anhangs der 4. BImSchV) am Standort Goldberg, Gemarkung Goldberg, Flur 2, Flurstücke 63/34 und 28/24.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 i.V.m. Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) zuletzt geändert worden ist, durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.