Seite 1 von 1

Wesentliche Änderung an der Flüssiggasanlage der „Hoyer G.m.b.H“. am Standort Neustadt-Glewe, Bekanntmachung des Vorhabens

Verfasst: 15.08.2023, 07:57
von Maik Thomaß

Wesentliche Änderung an der Flüssiggasanlage der „Hoyer G.m.b.H“. am Standort Neustadt-Glewe, Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 14. August 2023

Nr.B 75/23 | 14.08.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Hoyer G.m.b.H. (Rudolf-Diesel-Str. 1, 27374 Visselhövede) plant die Änderung der Lagerkapazität ihrer bereits bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage in Neustadt-Glewe (An der Autobahn 49-52, 19306 Neustadt-Glewe). Diese umfasst im Wesentlichen die zusätzliche Lagerung von Gasflaschen (76,5 t) auf dem Betriebsgelände, auf dem bereits ein genehmigungsbedürftiges Flüssiggaslager mit einer Lagerkapazität von 29,76 t steht. Insgesamt wird somit 106,26 t Flüssiggas gelagert. Durch die geplante Änderung fällt die Anlage unter die untere Klasse der Störfallverordnung. Der Standort der Anlage befindet sich in Neustadt Glewe, Gemarkung Neustadt Glewe, Flur 22, Flurstücke 1/16.



Die Änderung der Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2023 in Betrieb gehen.



Für die wesentliche Änderung ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (z.B. ein Abstandsgutachten nach KAS 18) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:


  • Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
  • Gemeinde Neustadt-Glewe (Einvernehmen)
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit
  • Landkreises Ludwigslust-Parchim, untere Wasserbehörde


Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 22. August 2023 bis einschließlich 21. September 2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Eine Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 588 66 512 möglich.





Zudem ist bei der Stadtverwaltung Neustadt-Glewe, Markt 1, 19306 Neustadt-Glewe eine Einsichtnahme möglich.



Montag 9:00–12:00 Uhr

Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr

Donnerstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Freitag 9:00–12:00 Uhr

Eine Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 038757 500 60 oder 038757 500 53 möglich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 22. August 2023 bis einschließlich 5. Oktober 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung zusätzliche Gasflaschenlagerung, Hoyer G.m.b.H., Neustadt-Glewe“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 8. November 2023 ab 9:00 Uhr

Burg Neustadt-Glewe, Alte Burg 1, 19306 Neustadt-Glewe



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde, sofern Einwendungen vorliegen, durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Bei Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gegeben. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.