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Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage am Standort Plau am See (WKA Plauerhagen VI), Bekanntmachung des Vorhabens

Verfasst: 21.08.2023, 17:26
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage am Standort Plau am See (WKA Plauerhagen VI), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 21. August 2023

Nr.B 80/23 | 21.08.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort 19395 Plau am See, Gemarkung Leisten, Flur 2, Flurstück 76. Geplant ist eine Windkraftanlage vom Typ eno 160-6.0 MW mit einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Leistung von 6,0 MW.



Die Anlage soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:


  • 50 Hertz Transmission GmbH
  • Bundeswehr
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
  • Autobahn GmbH
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
  • WEMAG Netz GmbH


Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 29. August 2023 bis einschließlich 28. September 2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Amt Plau am See

Bauamt, Raum 106, Markt 2, 19395 Plau am See

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038735 4940) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online



im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Plauerhagen VI“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 29. August 2023 bis einschließlich 30. Oktober 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Plauerhagen VI“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 23. Januar 2024 ab 9:00 Uhr

im Stadthalle Parchim, Putlitzer Str. 56, 19370 Parchim



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.