Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (Schönberg VIII), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 04. September 2023
Nr.B 82/23 | 04.09.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 3 WKA; einer WKA Typ Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 164 m mit einem Rotordurchmesser von 149 m und zwei WKA Typ Nordex N163 mit einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m, jeweils mit einer Leistung von 5,7 MW; in 23923 Schönberg, Gemarkung Rottendsdorf, Flur 1, Flurstücke 48, 47 und Gemarkung Retelsdorf, Flur 1, Flurstück 28.Nr.B 82/23 | 04.09.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz) sowie
Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Nordwestmecklenburg – Brand- und Katastrophenschutz
- Landkreis Nordwestmecklenburg – Untere Wasserschutzbehörde
- Landkreis Nordwestmecklenburg – Untere Bodenschutzbehörde
- Landkreis Nordwestmecklenburg – Untere Bauaufsichtsbehörde
- Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
- Landkreis Nordwestmecklenburg – Untere Naturschutzbehörde
- Landkreis Nordwest Mecklenburg FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Eisenbahn Bundesamt
- Gemeinde Stadt Schönberg
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
- 50 Hertz
- Bahn AG
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Wasser- und Bodenverband Stepnitz-Maurine
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 12. September 2023 bis einschließlich 11. Oktober 2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Amt Schönberger Land, Dassower Str.4, 23923 Schönberg
Obergeschoss, Fachbereich 4.
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 und 14Uhr – 18:00 Uhr
im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Schönberg VIII“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12. September 2023 bis einschließlich 13. November 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Schönberg VIII“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 16. Januar 2024 ab 9:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus, Carlower Straße 9, 19217 Groß Rünz
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.