Ein Mann- zwei Haftbefehle
Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab zwei Ausschreibungen zur Festnahme mit Vollstreckungshaftbefehl. Die STA Osnabrück suchte ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Als Geldstrafe waren 10000 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 81 Euro zu entrichten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen zu verbüßen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin fahndete nach dem Mann wegen Gefährdung im Straßenverkehr. Hier hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 276,32 Euro zu entrichten. Als Ersatzfreiheitsstrafe waren 40 Tagen festgelegt.
Da der Gesuchte die Geldsummen nicht aufbringen konnte wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5595280