Energiehilfen für Studierende jetzt beantragen
„Studierende haben in besonderer Weise unter den gestiegenen Energiekosten gelitten. Deshalb ist es wichtig, dass sie finanziell unterstützt werden“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wer bislang noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das schnell nachholen, um noch von den Hilfen zu profitieren.“
In Mecklenburg-Vorpommern erfüllen über 36.000 Studierende die Voraussetzungen, die Energiehilfen zu erhalten. Etwas mehr als 76 Prozent davon haben Anträge gestellt, die so gut wie alle bewilligt wurden.
Von den rund 10.000 Fachschülerinnen und Fachschülern in Mecklenburg-Vorpommern haben bislang 8.156 einen Antrag gestellt. Alle Anträge wurden bewilligt.
Wer kann einen Antrag stellen?
1.) Studierende, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert waren,
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern angemeldet waren
- und ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (nur Fachschülerinnen und Fachschüler),
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen unter den genannten Voraussetzungen