Jedes Kind braucht eine Zukunft
„Alle Kinder haben unverrückbare und nicht verhandelbare Rechte“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auf die Rechte der Kinder müssen wir immer wieder aufmerksam machen, sie dürfen niemals in den Hintergrund treten. Auch deshalb wird der 20. September jeden Jahres weltweit dafür genutzt, auf die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen hinzuweisen.“
Die besonderen Rechte der Kinder sind im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention, in 54 Artikeln festgeschrieben. Die Kinderrechtsorganisation der UNO, UNICEF, hat daraus zehn Grundrechte abgeleitet:
- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht,
- das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit,
- das Recht auf Gesundheit,
- das Recht auf Bildung und Ausbildung,
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung,
- das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln,
- das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens,
- das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung,
- das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause,
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Mittlerweile sind ihr 196 Staaten beigetreten – mehr als bei allen anderen Konventionen.
Der vollständige deutsche Text: Übereinkommen über die Rechte des Kindes (http://bmfsfj.de)