Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Vestas V150-4.2 im Windpark Rubkow
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Nr.B 482 | 25.09.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Die Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 19055 Schwerin beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Vestas V150-4.2 mit STE mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Nabenhöhe von 166 m und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt.Nr.B 482 | 25.09.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Die Standorte der Anlagen befinden sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald in den Gemeinden Rubkow und Klein Bünzow in der Gemarkung Klitschendorf, Flurstück 9 der Flur 3 und in der Gemarkung Daugzin Flurstück 1 der Flur 10 und Flurstück 2 der Flur 9.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Nummer
1.6.3 S Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), in der zurzeit gültigen Fassung, durchgeführt.
Die Prüfung in der ersten Stufe hat zu dem Ergebnis geführt, dass keine besonderen
örtlichen Gegebenheiten entsprechend der Anlage 3 Nr. 2.3 vorliegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebliche Gründe für die nicht bestehende UVP-Pflicht sind insbesondere:
- Das Vorhaben unterschreitet den Größenwert für die Auslösung einer UVP–Pflicht.
- Es sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die formalen Schutzgebietskategorien der Nr. 2.3 der Anlage 3 des UVPG zu erwarten.
- Die geplanten WEA liegen außerhalb von Natura2000-Gebieten. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Natura2000-Gebieten DE 2048-302 und DE 2049-302 beträgt 4 km und mehr. Das Vogelschutzgebiet SPA DE 2147-401 ist ca. 3,3 km und das SPA DE 1949-401 ca. 11 km entfernt.
Die FFH-Verträglichkeit für die Gebiete wurde geprüft und wird bestätigt. Bei den in den Prüfbereichen der FFH- und der SPA-Gebiete vorkommenden Arten kommt es bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Anlagen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung dieser Gebiete in ihren Schutzzwecken und Erhaltungszielen. - Auswirkungen auf die in Sichtbeziehung zum Vorhaben stehenden Baudenkmale Schlossanlage Karlsburg und Gutsanlage Ziethen können als unerheblich eingestuft werden.
Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.