Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Steesow (WKA Steesow IV), Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 25. September 2023
Nr.B 88/23 | 25.09.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19300 Milow OT Krinitz, Gemarkung Holdseelen; Flur 1, Flurstück 15/2, 35, 36, 22/1, 24 und17 sowie Gemarkung Holdseelen; Flur 2, Flurstück 65/1. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.Nr.B 88/23 | 25.09.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2023 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Risiken durch Eiswurf und Eisfall, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Brand und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Wasser und Boden
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau FG Straßen- und Tiefbau
- Landkreis Prignitz, Sachbereich Bauordnung
- Landesamt für Umwelt (Brandenburg), Abteilung Technischer Umweltschutz 1 und 2, Belang: Immissionsschutz, Naturschutz
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Luftfahrtbehörde
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern
- Straßenbauamt Schwerin
- Bundesnetzagentur
- Stadt Grabow über Amt Grabow
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“
- BUND M-V e.V.
- NABU Mecklenburg-Vorpommern
- 50Hertz Transmission GmbH
- WEMAG Netz GmbH
- Deutscher Wetterdienst
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 3. November 2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz,
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Amt Grabow, Am Markt 1, 19300 Grabow, Bürgerbüro (Haus 2, Raum 2.2),
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038756 – 530-0) die Einsichtnahme möglich.
Amt Lenzen-Elbtalaue (Kellerstr. 4, 19309 Lenzen (Elbe))
Bauamt, Raum Nr. 9
Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
Montag und Mittwoch 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038792/988-40 oder 038792/988-32) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Steesow IV“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 4. Dezember 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Steesow IV“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 30. Januar 2024 ab 9:00 Uhr
im Saal der Steesower Agrarland GmbH, Rambower Weg 4, 19300 Steesow
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.