Bundespolizisten vollstrecken drei Haftbefehle
Am 8. Oktober 2023 wurde gegen 9:45 Uhr auf der Autobahn 11 in Fahrtrichtung Berlin, nach zuvor erfolgter Einreise aus Polen kommend ein 27-jähriger polnischer Staatsangehöriger kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Beifahrers eines in polnischer Zulassung stehenden PKW ergab eine Notierung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Strafvollstreckung aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Demnach hat die Person eine Geldstrafe von 600 Euro sowie 86 Euro Verfahrenskosten zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen anzutreten. Die Person zahlte die geforderte Geldstrafe inklusive der Kosten und konnte somit ebenfalls seine Reise fortsetzen.
Anders erging es einem 34-jährigen Ukrainer, der durch die Staatsanwaltschaft Konstanz zur Festnahme/ Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung ausgeschrieben war. Zusammen mit einem Landsmann wurde er am 7. Oktober 2023 gegen 19:15 Uhr auf der Autobahn 11 an der Anschlussstelle Penkun kontrolliert. Er hätte durch Zahlung einer Geldstrafe von 500 Euro sowie 77,50 Euro Kosten die 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden können. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt nach Neustrelitz eingeliefert.
Des Weiteren war das Fahrzeug, ein PKW Volkswagen (Kleinbus) durch den Landkreis Leer wegen fehlender Haftpflichtversicherung zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben, so dass die Kennzeichentafeln entstempelt wurden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5620844