Mit Haftbefehl gesuchte polnischen Staatsangehörige
Der 45-jährige legte seine polnische ID-Karte sowie seinen polnischen Führerschein aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Steuerhinterziehung. Durch die Zahlung einer Geldstrafe von 1800 Euro und der Kosten von 84,50 Euro entging er der Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen und konnte die Dienststelle verlassen.
Am 26. Oktober 2023 wurde an gleicher Stelle gegen 2:20 Uhr durch die Kräfte der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg ein 22-jähriger Pole kontrolliert, der durch die Staatsanwaltschaft Landshut wegen Diebstahl ausgeschrieben worden war. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 100 Euro konnte auch er seine Reise fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5634708