Immer wieder ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro und 86,00 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Ersatzweise waren 20 Tage Haft zu vollstrecken. Der Mann zahlte die geforderten Gelder sofort.
Als die Beamten abschließend seinen Führerschein sehen wollten, konnte er keinen vorlegen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er wieder ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führte. Eine entsprechende Strafanzeige wurde erstattet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5645680