Schreckschusspistole aufgefunden
Die Überprüfung ergab, dass der Mann bereits polizeilich bekannt war und einen Führungsaufsichtsbeschluss des Landgerichts Rostock hatte. Um die Einhaltungen der Weisungen gemäß dem Beschluss zu überprüfen, wurde der Lette zunächst befragt. Hierbei gab er an, dass er eine Softairwaffe in seinem Rucksack mit sich führte.
Gemäß dem Führungsaufsichtsbeschluss ist es dem Mann untersagt, Waffen, waffenähnliche Gegenstände oder Scheinwaffen wie Spielzeugpistolen zu besitzen oder zu führen. Daraufhin wurde die Pistole sichergestellt. Ermittlungen ergaben, dass es sich um eine geladene Schreckschusspistole polnischer Bauart handelte, wofür der Mann einen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte haben müsste.
Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise nach Rostock gestattet.
Verantworten muss sich der Mann nun wegen Verstoßes gegen eine Anordnung während der Führungsaufsicht sowie Verstoß gegen das Waffengesetzt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/5658910