Strafe zahlen oder 30 Tage Haft
Verfasst: 28.11.2023, 15:53
Strafe zahlen oder 30 Tage Haft
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft München wegen der Straftat Erschleichen von Leistungen. Durch die Zahlung der festgelegten Geldstrafe von 900,00 Euro und 77,50 Euro Kosten ersparte er sich die alternativ angesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen und konnte so seine Reise weiterführen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5659392