Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage der Fa. BS-Windertrag Nr. 18 GmbH & Co. KG im Windpark Blesewitz
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.B 493 | 04.12.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 02.09.2022, in der mit Eingang am 25.04.2023 ergänzten Fassung, die BS-Windertrag Nr. 18 GmbH & Co. KG mit Sitz in 10557 Berlin, Joachim-Karnatz-Allee 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-6.0 MW (6,0 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 250 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 493 | 04.12.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Das Vorhaben wurde am 28.08.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 35 AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 422), dem UVP-Portal und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Mit Ablauf der Einwendungsfrist am 06.11.2023 gab es keine Einwendungen. Mit Antrag des Antragstellers gem. § 6 WindBG vom 17.10.2023 wurde das förmliche Verfahren auf ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 19 BImSchG umgestellt. Somit entfällt die Rechtsgrundlage für einen Erörterungstermin und § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, ist nicht mehr anzuwenden. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gibt daher bekannt:
Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 28.08.2023 anberaumte Erörterungstermin für den 03.01.2024 wird in Anlehnung an § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV abgesagt.