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Bautrockner im Wert von ca. 11000 Euro sichergestellt

Verfasst: 04.12.2023, 15:01
von Maik Thomaß

Bautrockner im Wert von ca. 11000 Euro sichergestellt

Löcknitz (ots) - Gegen 21:00 Uhr wurde am 1. Dezember 2023 ein 39-jähriger polnischer Staatsangehöriger als Fahrer eines mit polnischen Kennzeichen geführten Peugeot Boxer in Löcknitz aus Richtung Pasewalk kommend kontrolliert.

Er legte zur Kontrolle seine polnische ID-Karte, den polnischen Führerschein und den entsprechenden Fahrzeugschein vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person verlief negativ. Bei der durchgeführten Überprüfung der Ladefläche wurden insgesamt 9 Kondens-/ Bautrockner aufgefunden. Die vier Geräte der Marke Corrovent hatten einen Aufkleber mit Seriennummer; die fünf Geräte der Marke TROTEC hatten keine sichtbare Seriennummer. Die Abfrage über Fahndungshilfsmittel bei den festgestellten Gerätschaften verlief ebenfalls negativ. Bei den Geräten handelt es sich zum Teil um neuwertige und leicht gebrauchte Ware. Der polnische Fahrzeugführer konnte keinen Eigentumsnachweis vorlegen. Er gab an, die Geräte bei einem Freund in Neumünster für 3600 Euro gekauft zu haben. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte er weder einen Wohnort des Freundes benennen, noch wo er die Bautrockner erworben hat. Auch der vorgelegte Whatsapp-Chatverlauf in deutscher Sprache, war nicht sonderlich hilfreich zur Klärung der Eigentumsfrage, da die kontrollierte Person angab, kein deutsch zu sprechen und eine telefonische Verbindung zu seinem Freund, zwecks Rückfragen auch nicht durchführen wollte.

Nach Schätzung beträgt der Gesamtwert der Bautrockner ca. 11.000 Euro. Aufgrund der unklaren Eigentumssituation wurde der Pole mit seinem Transporter durch die Streife der BPOLI PW zur Dienststelle geleitet. Hier erfolgte die Sicherstellung der Bautrockner und ihm wurde eine Frist bis zum 15. Dezember 2023 eingeräumt einen Eigentumsnachweis für die sichergestellten Geräte zu erbringen. Anschließend wurde dem 39-Jährigen die Weiterreise gestattet.

Am 2. Dezember 2023 erschien der polnische Staatsangehörige und zeigte ein auf seinem Handy gespeicherten handschriftlichen Kaufvertrag vor. In dem vorgezeigten Kaufvertrag fungierte als Verkäufer eine Privatperson.

Im Rahmen einer Überprüfung der Adresse und der angegebenen Person durch die Polizei in Neumünster stellte sich heraus, dass der Verkäufer dort nicht gemeldet ist und es sich bei der angeblichen Wohnadresse um ein altes Fabrikgelände handelt. Aus diesen Gründen bekam der Pole die Bautrockner nicht ausgehändigt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5663689