Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage am Standort Neustadt-Glewe, Bekanntmachung des Vorhabens
Verfasst: 04.01.2024, 16:21
Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage am Standort Neustadt-Glewe, Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 02. Januar 2024
Nr.B 01/24 | 02.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Schockemöhle Bioenergie GMBH & Co. KG, Gestütsweg 2, 19306 Neustadt-Glewe, plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage in Neustadt-Glewe, Gemarkung Neustadt-Glewe, Flur 8, Flurstück 7/6 mit einer Durchsatzkapazität von 342 t/d, einer Aufbereitungskapazität von 8.169000 Nm³/a Biogas, einer Lagekapazität von 72 t Biogas, einer Lagerkapazität von 28.132 m³ Gülle/Gärrest sowie einer Verbrennungsmotoranlage mit einer Kapazität von 6,48 MW Feuerungswärmeleistung.Nr.B 01/24 | 02.01.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Geruchsimmissionsprognose, Immissionsprognose Ammoniak/Stickstoff, Stellungnahme Schall, Konzept zur Verhinderung von Störfällen, Explosionsschutz)
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 10. Januar 2024 bis einschließlich 9. Februar 2024 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Stadt Neustadt-Glewe, Bauamt (Markt 7, 19306 Neustadt-Glewe)
Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: nach Terminvereinbarung (unter Tel. 038757-50060 oder 038757-50053)
Donnertag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
und im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „Biogasanlage Lewitz“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 10. Januar 2024 bis einschließlich 9. März 2024 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung Biogasanlage Lewitz“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 16. April 2024 ab 9:00 Uhr
in der Burg Neustadt-Glewe, Alte Burg 1, 19306 Neustadt-Glewe
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.