Verstoß gegen Meeresumweltvorschriften auf Seeschiff
Verfasst: 05.01.2024, 14:32
Verstoß gegen Meeresumweltvorschriften auf Seeschiff
Im Rahmen der Kontrolle wurde ermittelt, dass der Frachter auf seiner Fahrt nach Rostock innerhalb des Emissionskontrollgebietes (Nord-/ Ostsee) verbotenen hochschwefeligen Kraftstoff genutzt hatte. Gemäß des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), sind Nord- und Ostsee ein sog. SECA-Gebiet (sulphur emission control area). Die SECA-Gebiete sind Regionen, in denen der Ausstoß von Schwefel und Schwefeloxiden durch Seeschiffe eingeschränkt ist. In diesen emissionsüberwachten Gebieten dürfen nur niedrigschwefelige Kraftstoffe genutzt werden.
Der Verstoß ist nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit. Die Wasserschutzpolizisten im Seehafen Rostock leiteten ein entsprechendes Verfahren gegen den Kapitän und den Leiter der Maschinenanlage ein. Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie legte zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von 52.500 Euro fest.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108749/5685669