Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb
Verfasst: 10.01.2024, 17:27
Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb
- Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen den Unterricht ab oder bieten für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen eine Betreuung an. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
- Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
- Wer wegen der Proteste und Verkehrsbehinderungen nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.