Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb

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Maik Thomaß
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Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb

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Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb

Schwerin - Vor den angekündigten Protestaktionen weist das Bildungsministerium erneut auf die geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hin:
  • Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen in eigener Verantwortung den Unterricht ab. Die Notbetreuung ist bis einschließlich Klasse 6 zu gewährleisten. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
  • Wer wegen der Proteste und Verkehrsbehinderungen nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.


Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.
Redaktion Maik Thomaß
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