Festnahmen mit hohen Geldstrafen
Ein 43-jähriger Bulgare war als Beifahrer in einem Pkw Opel Zafira mit deutscher Zulassung unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab 3 Fahndungsnotierungen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte den Mann zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben. Hier war eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 Euro zu entrichten. Bei Nichtzahlung betrug die Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn mit Haftbefehl wegen Subventionsbetrug. Hintergrund waren hier eine Geldstrafe in Höhe von 3930,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 108,00 Euro sowie eine Restgeldstrafe in Höhe von 15,50 Euro . Bei Nichtzahlung waren 131 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Zusätzlich hatte ihn die Staatsanwaltschaft Berlin noch zur Aufenthaltsermittlung Vermögensabschöpfung / Strafvollstreckung wegen Subventionsbetrug ausgeschrieben. Da der Bulgare die Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4380,00 Euro + 108,00 Euro Kosten + 15,50 Euro Restgeldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Er hat jetzt eine Ersatzfreiheitstrafe von insgesamt 176 Tagen zu verbüßen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte einen 22-jährigen Moldawier wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro + 81 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Die geforderten Gelder wurden umgehend gezahlt und damit 20 Tage Ersatzhaft abgewendet.
Nach einem 42-jährigen Polen fahndete die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Strafmaß: 1.600 Euro Geldstrafe + 165,90 Euro Verfahrenskostenosten oder 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Pole konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5696584