Auszeichnung als „Staatlich anerkanntes Seebad“ für Gemeinde Glowe
Verfasst: 01.02.2024, 10:36
Auszeichnung als „Staatlich anerkanntes Seebad“ für Gemeinde Glowe
Die Gemeinde Glowe liegt zwischen den Regionen Wittow und Jasmund unmittelbar an der Bucht „Tromper Wiek“ sowie dem Nord- und Nordostufer des Großen Jasmunder Boddens. Ein acht Kilometer langer Sandstrand entlang der Schaabe bis an das Seebad Juliusruh/Breege prägt die Gemeinde. Entlang der Ostseeküste verläuft die Promenade mit Hafen (190 Liegeplätze) und Kurplatz sowie die Ostseeklinik Königshörn, einer Kurklinik unter anderem für Atemwegs- und Hauterkrankungen. Im Kurpark selbst befindet sich neben einem großen Spielplatz eine Steinskulpturenausstellung des Bildhauers Mile Prerad sowie eine generationsübergreifende Outdoor-Fitnessstation. Weiterhin verfügt die Gemeinde über einen Sportplatz nach DFB-Norm und eine Mehrzweckhalle für Freizeit- und Touristensport sowie Veranstaltungen. „Hervorzuheben ist, dass die Gemeinde das Thema Digitalisierung im Blick hat - Kurabgabe, Parkgebühren und Hafenliegeplätze können bereits heute online gebucht und bezahlt werden. Das entspricht den Wünschen der Urlauber“, sagte Meyer.
Zahl der touristischen Ankünfte und Übernachtungen gestiegen
Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern gab es von Januar bis Oktober 2023 knapp 26.400 touristische Ankünfte (+7,0 Prozent zum Vorjahr) und rund 147.200 Übernachtungen (+0,2 Prozent zum Vorjahr). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste lag bei 5,6 Tagen.
Kur- und Erholungsorte in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern haben derzeit 75 Städte und Gemeinden eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz erhalten. Davon wurden zwei als Heilbad, fünf als Seeheilbad, drei als Luftkurort, zwei als Kneipp-Kurort, 27 als Seebad (inklusive Glowe) und 35 als Erholungsort prädikatisiert.
Das für das Kur- und Erholungsortwesen zuständige Ministerium (Anerkennungsbehörde) kann Gemeinden die Anerkennung zum Seebad verleihen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- a) Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein,
- b) klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
- c) mindestens eine Arztpraxis,
- d) einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird,
- e) Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport.