Seite 1 von 1

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Grieben Ost), Bekanntmachung Vorbescheid

Verfasst: 05.02.2024, 06:55
von Maik Thomaß

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Grieben Ost), Bekanntmachung Vorbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklen-burg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 05.02.2024

Nr.B 17/24 | 05.02.2024 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Alterric Deutschland GmbH (Sitz: Holzweg 87, 26605 Aurich) erhielt mit Datum vom 20.12.2023 den Vorbescheid für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 36/23).



Der verfügende Teil des Vorbescheids hat folgenden Wortlaut:


  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, ergeht auf Antrag der Alterric IPP GmbH vom 22.08.2017 i.d.F. vom 10.11.2021, nunmehr umfirmiert in die Alterric Deutschland GmbH, der folgende Vorbescheid:

    Es wird gemäß § 9 Abs. 1 BImSchG festgestellt, dass die Errichtung und der Betrieb von drei WKA des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Nenn-leistung von je 5,56 MW am Standort

    23936 Stepenitztal, Gemarkung Volkenshagen

    Bezeichnung: WKA 1
    Flur: 1
    Flurstück: 3
    Rechtswert: 33241808
    Hochwert: 5973034


    Bezeichnung: WKA 2
    Flur: 1
    Flurstück: 3
    Rechtswert: 33242338
    Hochwert: 5973162


    Bezeichnung: WKA 1
    Flur: 1
    Flurstück: 3
    Rechtswert: 33242010
    Hochwert: 5973348



    hinsichtlich

    - ihrer Schallimmissionen,

    - ihrer Schattenwurfimmissionen

    - ihrer Turbulenzintensität

    - ihrer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit

    genehmigungsfähig sind.
  2. Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtanlage unter Beifügung von Nebenbestimmungen genehmigungsfähig ist, da zum jetzigen Zeitpunkt keine unüberwindlichen Genehmigungshindernisse ersichtlich sind.
  3. In dem sich anschließenden Genehmigungsverfahren werden die für die Errichtung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Nebenbestimmungen festgelegt. Hiervon ausgenommen sind die Belange Schallimmissionen, Schattenwurfimmissionen, Turbulenzintensität und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, da dieser Vorbescheid hierzu eine abschließende Regelung trifft.
  4. Dieser Vorbescheid ergeht vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden Prüfungen der übrigen öffentlichen Belange im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
  5. Dieser Genehmigungsbescheid ist gebührenpflichtig. Die Kosten hat die Antragstellerin zu tragen. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem separaten Bescheid.
  6. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt; die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden.
Der Vorbescheid wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 06.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt Sie online auf der Homepage des StALU WM.



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/





Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.





Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.



[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.