Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen in der Gemeinde Penkun
Verfasst: 05.02.2024, 07:44
Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen in der Gemeinde Penkun
Bekanntmachung nach gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Nr.AB 03/24 | 05.02.2024 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:Nr.AB 03/24 | 05.02.2024 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Mit Bescheid G 003/23 vom 20.12.2023, Az StALU MS 51-571/1715-1/2021, wurde der BS Windertrag Nr.10 GmbH & Co. KG in Bremen eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
- Der BS Windertrag Nr. 10 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen - WEA – vom Typ Vestas V162-6.0 MW im vorgesehenen Windeignungsgebiet „Penkun/Grünz“ in der Gemeinde Penkun, Gemarkung Grünz, Flur 101, Flurstücke 134, 133, 132 und 129 erteilt.
- Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 11.2021 (PE 30.11.2021), i.d.F. vom 19.09.2022 (Posteingang der letzten Nachlieferung) soweit in diesem Bescheid nichts abweichend geregelt ist. Dieser Antrag ist Bestandteil der Genehmigung (Anlage 1).
- Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
- Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 326.000,00 Euro festgesetzt.
- Die sofortige Vollziehung der Punkte 2.3.1 (Schallimmissionen), 2.3.2 (Schattenwurf) und 2.6.1 bis 2.6.12 (Naturschutz) der Genehmigung wird angeordnet.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
WEA-Nr. / Bez. der Anlage: „A 001“ WEA 001
WEA-Typ: V162
Nennleistung: 6,0 MW
Hersteller: Vestas
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33441971 N 5902676
Nabenhöhe: 169,0 m
Rotordurchmesser: 162 m
Gesamthöhe: 250 m
Höhe über NN: 306,20 m
Gemarkung: Grünz
Flur: 101
Flurstück des WEA-Fundamentes: 134
WEA-Nr. / Bez. der Anlage: „A 002“ WEA 002
WEA-Typ: V162
Nennleistung: 6,0 MW
Hersteller: Vestas
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33442220 N 5902367
Nabenhöhe: 169,0 m
Rotordurchmesser: 162 m
Gesamthöhe: 250 m
Höhe über NN: 318,00 m
Gemarkung: Grünz
Flur: 101
Flurstück des WEA-Fundamentes: 133
WEA-Nr. / Bez. der Anlage: „A 003“ WEA 003
WEA-Typ: V162
Nennleistung: 6,0 MW
Hersteller: Vestas
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33442521 N 5902703
Nabenhöhe: 169,0 m
Rotordurchmesser: 162 m
Gesamthöhe: 250 m
Höhe über NN: 307,50 m
Gemarkung: Grünz
Flur: 101
Flurstück des WEA-Fundamentes: 132
WEA-Nr. / Bez. der Anlage: „A 004“ WEA 004
WEA-Typ: V162
Nennleistung: 6,0 MW
Hersteller: Vestas
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33443091 N 5902903
Nabenhöhe: 169,0 m
Rotordurchmesser: 162 m
Gesamthöhe: 250 m
Höhe über NN: 302,50 m
Gemarkung: Grünz
Flur: 101
Flurstück des WEA-Fundamentes: 129
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
1.2 Eingeschlossene Entscheidungen
In dieser Genehmigung sind insbesondere folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
- Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V
- luftfahrtrechtliche Zustimmung des Energieministeriums M-V
- gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
2 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
3 Auslegung des Bescheids
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides G 003/23 liegt in der Zeit vom 06.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0395 380 69 - 517
zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.