Nach Zahlung der Geldstrafen wieder auf freien Fuß
Verfasst: 23.02.2024, 12:08
Nach Zahlung der Geldstrafen wieder auf freien Fuß
Die Staatsanwaltschaft Eberswalde suchte den einen Polen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 440,00 Euro sowie 81,00 Euro Kosten zu entrichten. Ersatzweise waren 22 Tage Freiheitsstrafe zu vollstrecken.
Der zweite Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro sowie 82,50 Euro Kosten zu zahlen. Die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe betrug hier 20 Tage.
Beider Männer zahlten die geforderten Geldsummen und konnten ihre Reisen fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5720263