20-Jähriger ohne Fahrerlaubnis mit gestohlenem Kleinkraftrad unterwegs
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Deutsche nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Da der Mann zudem keinen Eigentumsnachweis für das von ihm geführte Kleinkraftrad erbringen konnte, begründete sich zudem der Verdacht des Diebstahls.
Gegen den 20-Jährigen wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des unbefugten Gebrauchs von Mopeds und Krafträdern sowie des besonders schweren Diebstahls eingeleitet. Die Rostocker Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108765/5792730