Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen
Verfasst: 02.07.2024, 09:00
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen
Der Mann wurde bei der Überwachung des Einreiseverkehrs aus Schweden festgestellt. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien ermittelten die Bundespolizisten, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag.
Das Amtsgericht Essen hatte ihn wegen des Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Geldstrafe von insgesamt 700 Euro (70 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Da er der Zahlung bisher nicht vollumfänglich nachgekommen war, wurde er per Haftbefehl gesucht.
Die noch offenen 130 Euro zahlte der 27-Jährige und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5813941