Festnahme am Hauptbahnhof
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den 31-jährigen Mann anordnete. Grund hierfür war eine Verurteilung durch das Amtsgericht Ahrensburg wegen Diebstahls. Im November 2024 verurteilte ihn das Gericht mit Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro. Da er die Geldstrafe nicht zahlte, erging ein Haftbefehl gegen ihn.
Eine Streife der Bundespolizei verbrachte den Mann in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6021704