Sachbeschädigungen an PKW in Güstrow und Schwaan

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Maik Thomaß
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Sachbeschädigungen an PKW in Güstrow und Schwaan

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Sachbeschädigungen an PKW in Güstrow und Schwaan

Güstrow, Schwaan (ots) - Am Wochenende kam es zu diversen Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen in Güstrow und in Schwaan.

Am 16. Mai 2025 konnte ein Fall in Güstrow, bei dem es zu einem Abreißen bzw. Entwenden eines Kennzeichens von einem Fahrzeug kam, aufgeklärt werden. Verantwortlich hierfür zeigte sich eine 17-jährige Deutsche, die sich gegen 20:15 Uhr in der Langen Stege unterhalb der Liebnitzbrücke an einem PKW zu schaffen machte. Das Kennzeichen konnte kurz darauf in unmittelbarer Nähe von den eingesetzten Polizeibeamten aufgefunden werden. Die Jugendliche war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert und wies einen Atemalkohol von 0,42 Promille auf. Zudem gab sie gegenüber der Polizei an, dass sie am Tag Marihuana und Speed konsumierte. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahme wurde die als Dauerausreißerin bekannte Jugendliche in die Obhut des Jugendamtes übergeben.

Die 17-Jährige fiel jedoch kurz darauf um 0:10 Uhr wieder auf, dieses Mal in Schwaan. Auch hier riss sie Kennzeichen, teilweise samt Halterung von zwei Fahrzeugen ab, die auf einer Parkfläche in der Laager Straße neben der Bahnbrücke standen. Bei Eintreffen der Polizeibeamten saß die Jugendliche mit samt der Kennzeichen in unmittelbarer Nähe zum Tatort am Boden und erklärte ihr Handeln mit einem Wutausbruch. Nach der Abarbeitung durch die Bützower Polizei wurde die junge Frau ihrer Unterkunft zugeführt.

Des Weiteren meldete sich ein weiterer Fahrzeughalter bei der Polizei in Güstrow, weil von seinem Fahrzeug ebenso das vordere Kennzeichen entwendet wurde. In diesem Fall wurde der PKW am Morgen des 16. Mai 2025 im Paradiesweg abgestellt ehe am Abend des 18. Mai 2025 das Fehlen der Kennzeichen bemerkt wurde.

Zudem kam es im Grünen Winkel zu einer weiteren Sachbeschädigung an einem PKW. So zerstachen bisher unbekannte Täter die beiden Reifen der rechten Fahrzeugseite. Die Tatzeit wird hierbei auf die Zeit zwischen den Mittagsstunden des 17. Mai 2025 und den Nachmittagsstunden des 18. Mai 2025 eingegrenzt.

Der entstandene Sachschaden liegt bei allen Fällen zusammen insgesamt bei mehreren hundert Euro.

Die Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen und prüft mögliche Tatzusammenhänge.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6037549
Redaktion Maik Thomaß
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