Haftbefehl gegen Polen am Bahnhof vollstreckt
Nach einem Bürgerhinweis trafen die Polizeibeamten den Mann alkoholisiert auf dem Bahnsteig liegend an. Im Ergebnis einer Inaugenscheinnahme des Mannes durch die Besatzung eines verständigten Rettungswagens war die Mitnahme des Mannes in eine Klinik nicht erforderlich. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,46 Promille.
Im Rahmen der Kontrolle ermittelten die Beamten, dass gegen den polnischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl des Amtsgerichts Rostock vorlag. Er blieb einem anberaumten Hauptverhandlungstermin wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte unentschuldigt fern. Des Weiteren lag gegen ihn eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes vor.
Am Samstagvormittag ordnete der zuständige Richter am Amtsgericht Rostock die Aufrechterhaltung des Haftbefehls an. Polizeibeamte brachten den Mann in eine nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6037598