Haftbefehl bei Einreise festgestellt
Verfasst: 03.09.2025, 08:44
Haftbefehl bei Einreise festgestellt
Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt suchte die Person aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort, da er eine zuvor ergangene Geldstrafe nicht fristgerecht zahlte.
Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und verbrachten ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dieser beglich auch vor Ort nicht die geforderte Gesamtstrafe von 2000 Euro.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6108985