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Fahrerlaubnis mit Sperrfrist

Verfasst: 02.02.2026, 05:35
von Maik Thomaß

Fahrerlaubnis mit Sperrfrist

Charlottenthal (ots) - Gegen 17:20 Uhr ereignete sich am 1. Februar 2026 im Bereich Charlottenthal bei Krakow am See ein Verkehrsunfall in dessen Folge zwei Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren und vier Personen leicht verletzt wurden.

Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr der 45-jährige Fahrer eines VW Touran die Straße Dorfplatz in Charlottenthal bei Krakow am See. Von dieser Straße bog der VW-Fahrer auf die Landesstraße 37 in Richtung Groß Grabow ab. Zeitgleich kam aus Richtung Groß Grabow kommend der 25-jährige Fahrer eines Audi A6 in Richtung Charlottenthal. Kurz vor der Ausfahrt Richtung Dorfplatz kam Audi-Fahrer von seiner Fahrspur nach links ab und kollidierte frontal mit dem VW. Sowohl der 25-jährige Audi-Fahrer als auch die 17, 45 und 45 Jahre alten Insassen im VW erlitten bei dem Unfall leichte Verletzungen. Durch den Unfall verteilten sich die Fahrzeugteile auf die gesamte Fahrbahnbreite was eine Vollsperrung der Landesstraße 37 erforderte.

Rettungswagen führten an der Unfallstelle erste medizinische Versorgungsmaßnahmen bei den Verletzten durch und verlegten diese dann zum Zwecke weiterer Untersuchungen ins Klinikum nach Güstrow. Gegen 18:40 Uhr konnte die Fahrbahn wieder einspurig freigegeben und der Fahrzeugverkehr an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.

Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Pkw-Fahrer bemerkten die eingesetzten Beamten an der Unfallstelle Alkoholgeruch beim 25-jährigen Audi-Fahrer. Einen freiwillig angebotenen Atemalkoholtest lehnte dieser ab, räumte jedoch den Konsum derartiger Getränke ein. Im Anschluss erfolgte die Durchführung einer Blutprobenentnahme im Güstrower Klinikum. Bei der Überprüfung der Fahrerlaubnisdaten konnte beim 25-Jährigen zudem festgestellt werden, dass dieser eine eingetragene Sperrfrist bis Mitte 2026 hat und somit ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Darüber wurde die Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt.

Gegen den Audi-Fahrer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verursachens eines Unfalls unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Der Unfallschaden wird polizeilich auf 30.000 Euro geschätzt. Da beide Fahrzeuge im Anschluss nicht mehr fahrbereit waren, mussten diese geborgen werden. Die Maßnahmen an der Unfallstelle waren gegen 21:30 Uhr beendet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6208148