Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung abgewendet
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten den Mann am Abend des 19. Februar 2026 im Überseehafen. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Diebstahls vorlag.
Er zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro nebst Verfahrenskosten und setzte anschließend seine Reise fort.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6220694