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Durch Geldzahlung Haft abgewehrt

Verfasst: 18.03.2026, 06:24
von Maik Thomaß

Durch Geldzahlung Haft abgewehrt

Hauptbahnhof, Überseehafen (ots) - Die Schwester eines 35-jährigen Deutschen wendete durch Zahlung einer noch offenen Geldstrafe die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ab. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock kontrollierten den Mann am Nachmittag des 16. März 2026 am Hauptbahnhof Rostock.

Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vorlag. Das Amtsgericht Göppingen hatte ihn zuvor rechtskräftig wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nebst Kosten verurteilt. Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Gepäcks stellten die Bundespolizisten ca. 25 Gramm einer weißen Substanz sicher. Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete die Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Wenige Stunden zuvor kontrollierten Bundespolizisten einen 41-jährigen Polen am Überseehafen bei der Ausreise Richtung Dänemark. Dabei stellten sie fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betruges vorlag. Der 41-Jährige zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro. Anschließend setzte er seine Reise fort.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6237309