27-Jähriger muss ins Gefängnis
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Beamten fest, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof vorlag. Das Amtsgericht Hof verurteilte ihn zuvor aufgrund eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz und setzte eine Geldstrafe in Höhe von 910 Euro fest.
Da der 27-Jährige den offenen Betrag nicht bezahlte, brachten ihn die Einsatzkräfte in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6284377