Haftbefehl und neues Ermittlungsverfahren
Verfasst: 09.06.2026, 06:05
Haftbefehl und neues Ermittlungsverfahren
Bei der Kontrolle händigte er den Bundespolizisten einen gültigen serbischen Reisepass aus. Aufgrund der Stempellage und eines fehlenden Aufenthaltstitels stellten die Beamten fest, dass sich der Mann 152 Tage unerlaubt im Schengen-Gebiet aufhielt. Er erklärte daraufhin, freiwillig nach Serbien ausreisen zu wollen.
Zudem stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaften Berlin und Leipzig ausgeschrieben war. Zuvor verurteilten ihn die Amtsgerichte Berlin und Leipzig jeweils wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe, die er nicht fristgerecht zahlte. Der Mann beglich die geforderten Geldstrafen nebst Verfahrenskosten und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe. Darüber hinaus lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes wegen Diebstahls mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahls vor.
Die Einsatzkräfte leiteten wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts erneut ein Strafverfahren ein und ermittelten seinen Wohnort.
Am 7. Juni 2026 reiste der 64-Jährige über den Flughafen Hamburg nach Serbien aus.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6289850