Vernehmung nicht durchführbar
Während seines Aufenthalts im Revier verhielt er sich aggressiv und war gereizt. Auf Grund seines unkooperativen Verhaltens war die Durchführung der Vernehmung nicht möglich, so dass die durchführenden Beamten diese abbrachen und ihn der Dienststelle verwiesen. Bereits bei seinem Eintreffen in der Dienststelle fanden die Polizeibeamten ein Pfefferspray sowie ein kleines Taschenmesser in dem mitgeführten Rucksack.
Im Bundespolizeirevier Überseehafen zeigte er zudem wiederholt den rechten Arm zum Hitlergruß. Die Bundespolizisten leiteten ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Die weiteren Ermittlungen übernimmt zuständigkeitshalber die Kriminalpolizeiinspektion Rostock.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6344931