Handgreiflichkeit nach Hausverbot in Schwerin

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Maik Thomaß
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Handgreiflichkeit nach Hausverbot in Schwerin

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Handgreiflichkeit nach Hausverbot in Schwerin

Schwerin - Am Abend des 20. Januar 2017 kam es im Bereich des Dreescher Marktes in Schwerin zu einem Polizeieinsatz. Grund hierfür waren Störungen der Geschäftstätigkeiten in einem dort befindlichen Supermarkt.
Nachdem am Nachmittag des gleichen Tages zwei russische Männer einen Ladendiebstahl begingen, sorgten sie in der Folge zusammen mit zwei weiteren Landsmännern für Unruhe. Sie versuchten mehrfach, erneut in das Geschäft zu gelangen, obwohl ihnen ein Hausverbot ausgesprochen wurde. Die hinzugerufene Polizei konnte die Situation zunächst beruhigen. Plötzlich versuchte einer der Männer, einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Supermarktes mit Fäusten zu schlagen. Dies konnte durch das schnelle Handeln der Beamten unterbunden werden. Da zwei seiner Begleiter sich mit dem Angreifer solidarisierten und auch von ihnen körperliche Angriffe zu erwarten waren, mussten alle drei vorübergehend gefesselt werden. Zur Verhinderung weiterer Übergriffe wurden die Männer im Alter von 32 und 36 Jahren in polizeiliches Gewahrsam genommen.

Es kamen vier Streifenwagen des Polizeihauptreviers Schwerin sowie Beamte des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V zum Einsatz. Verletzt wurde niemand.
Redaktion Maik Thomaß
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