Arbeitnehmerüberlassung – Was ist neu ab 1. April 2017
Unternehmen haben hierdurch die Möglichkeit, sich über die neue Rechtslage zu informieren. Die ab 1. April 2017 in Kraft tretenden Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erschweren zunehmend die Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen. Für diejenigen Unternehmer, welche Leiharbeitnehmer in ihrem Unternehmen beschäftigten, hält das neue Gesetz ebenfalls Fallstricke bereit. Darüber hinaus soll durch die Veranstaltung versucht werden, praxisfähige Alternativen zur Arbeitnehmerüberlassung aufzuzeigen.
Anmeldungen bei der IHK sind noch möglich unter Tel.: 0385 5103-502, per E-Mail: VARechtSteuern@schwerin.ihk.de oder direkt über die IHK-Veranstaltungsdatenbank mit der Dok.-Nr. 18594616.