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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel VfL Osnabrück gegen F.C. Hansa Rostock am 02.04.2017

Verfasst: 30.03.2017, 16:32
von Maik Thomaß

Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel VfL Osnabrück gegen F.C. Hansa Rostock am 02.04.2017

Rostock, Schwerin, Wismar - Am Sonntag, den 2. April 2017 findet in Osnabrück das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem VfL Osnabrück und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker nach Osnabrück reisen.

Aus Sicherheitsgründen ist in den an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den Streckenführungen Hamburg nach Osnabrück und zurück die Mitnahme von Glasflaschen, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom 2. April 2017, 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen, ausgenommen sind IC- und ICE- Zugverbindungen, sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte auf folgenden Streckenverbindungen:

Hbf Hamburg - Hbf Bremen - Hbf Osnabrück und zurück

sowie

Hbf Hamburg - Hbf Lüneburg - Hbf Uelzen - Hbf Hannover - Bf Wunstorf - Bf Bünde - Hbf Osnabrück und zurück

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die Zugverbindungen auf den oben genannten Strecken nutzen sowie für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen, Unterwegsbahnhöfen und Haltepunkten aufhalten. Die Einhaltung des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Ausschluss von der weiteren Beförderung mit dem Zug, die Anregung eines zukünftigen Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Zwangsgelder in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.