Pole wehrt sich gegen Festnahme
Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung des Mannes konnten die Beamten feststellen, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen oder der Zahlung von 800,- Euro vorlag. Da der polnische Staatsangehörige nicht über ausreichende Barmittel verfügte, versuchte er mit mehreren Telefonaten an die entsprechende Summe zu gelangen.
Die Hilfeleistung einer Mitreisenden lehnte er ab. Als alle Versuche scheiterten, sollte eine Zuführung in die Justizvollzugsanstalt erfolgen. Als die Beamten ihn zum Streifenfahrzeug verbringen wollten, widersetzte er sich massiv der Maßnahme und musste gefesselt sowie fixiert werden. Auf der anschließenden Fahrt zur JVA verhielt er sich ruhig und konnte dort zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe eingeliefert werden.