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Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen

Verfasst: 12.04.2017, 12:51
von Maik Thomaß

Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen

Rostock, Wismar, Schwerin, Bützow, Waren/Müritz, Neustrelitz, Güstrow - Am 15. April 2017 findet in Rostock das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem 1. FC Magdeburg statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Rostock reisen. Aus Sicherheitsgründen ist in den an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den Streckenführungen Magdeburg nach Rostock und zurück die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen, und pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom 15. April 2017, 05:00 Uhr bis 13:00 Uhr bis 16. April 2017 00:30 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von Magdeburg-Berlin-Rostock (Hin- und Rückfahrt) sowie Magdeburg - Wittenberge - Schwerin - Wismar - Rostock (Hin- und Rückfahrt) für Züge in der Hinreise mit den Zugnummern: RE 3105, RE 18490, S 3902-S1, RE 63963, RB 13119, RE 3109, RE 4356 und für Züge in der Rückreise mit den Zugnummern: RB 13128, RE 63990, S 39065-S1, RE 4365, RE 3134, RB 13132, RE 63994, S 39073-S1, RE 14491, RE 3196 sowie während des Umsteigens die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte. Diese Verfügung gilt für alle Personen, die die oben genannten Zugverbindungen nutzen. Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommt ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gem. § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung wird gem. 3 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro angedroht.

Die Allgemeinverfügung tritt am 07. April 2017 in Kraft.

Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.