Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen
Verfasst: 12.04.2017, 12:51
Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen
Der Geltungsbereich umfasst die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von Magdeburg-Berlin-Rostock (Hin- und Rückfahrt) sowie Magdeburg - Wittenberge - Schwerin - Wismar - Rostock (Hin- und Rückfahrt) für Züge in der Hinreise mit den Zugnummern: RE 3105, RE 18490, S 3902-S1, RE 63963, RB 13119, RE 3109, RE 4356 und für Züge in der Rückreise mit den Zugnummern: RB 13128, RE 63990, S 39065-S1, RE 4365, RE 3134, RB 13132, RE 63994, S 39073-S1, RE 14491, RE 3196 sowie während des Umsteigens die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe/Haltepunkte. Diese Verfügung gilt für alle Personen, die die oben genannten Zugverbindungen nutzen. Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommt ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gem. § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung wird gem. 3 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro angedroht.
Die Allgemeinverfügung tritt am 07. April 2017 in Kraft.
Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.