Ermittlungen ergaben Haftbefehl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

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Maik Thomaß
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Ermittlungen ergaben Haftbefehl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

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Ermittlungen ergaben Haftbefehl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Evershagen - Am 5. Juni 2017 wurde eine Streife der Bundespolizei gegen 8:00 Uhr darüber informiert, dass sich am S-Bahn Haltepunkt Evershagen eine pöbelnde Person befinden soll.
Nachdem die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock am Haltepunkt eintrafen, konnten sie keine Person feststellen, jedoch befanden sich auf der Fußgängerüberführung vor dem dortigen Personenaufzug zwei herrenlose Hunde. Ca. 15 Meter hiervon entfernt, konnte auch noch ein herrenloser Rucksack aufgefunden werden. Zur Ermittlung des Besitzers wurde der Rucksack durchsucht. Hierbei wurde in einem Überraschungsei 2,32 Gramm Marihuana und 2,79 Gramm einer rauschgiftähnlichen Substanz aufgefunden. Der weitere Inhalt ließ darauf schließen, dass es sich bei dem Besitzer um eine weibliche Person handeln muss. Die beiden Hunde wurden durch die Feuerwehr in die Obhut eines Tierheimes verbracht.Am Nachmittag meldete sich dann ein Mitarbeiter des Tierheimes bei der Bundespolizei und teilte mit, dass sich eine Person zur Abholung der Hunde gemeldet hat und sich derzeit an einer Bushaltestelle in Reutershagen befinde. Die Beamten der Bundespolizei konnten die Frau dort antreffen und nahmen diese vorläufig fest. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde bekannt, dass gegen die 32-jährige Frau ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen (Schwarzfahrens) der Staatsanwaltschaft Rostock zur Zahlung von 1.100 Euro oder 74 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe vorlag. Da sie die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, erfolgte ihre Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Bützow.
Redaktion Maik Thomaß
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